Die Gesundheitsuntersuchung fällt in den Bereich der Früherkennung. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten sog. Früherkennungsuntersuchungen an, damit Erkrankungen in einem möglichst frühen Stadium erkannt und behandelt werden können. Am bekanntesten ist die Früherkennungsuntersuchung bei Schwangeren, Neugeborenen und Kindern.Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres haben Kinder Anspruch auf 9 entsprechende Untersuchungen (U1 bis U9), zwischen dem 12. und 15. Lebensjahr auf eine weitere Untersuchung, die "Jugend-Gesundheitsuntersuchung" (J1) zur Früherkennung von Krankheiten, welche die körperliche oder geistige Entwicklung gefährden können. In unserer Praxis werden diese Untersuchungen ab U7 durchgeführt. Frauen und Männer haben Anspruch auf eine alljährliche Untersuchungen zur Früherkennung von bestimmten Krebserkrankungen, die sog. "Krebsvorsorge-Untersuchung". Diese Untersuchung ist fokussiert auf Krebs der Geschlechtsorgane, der Brust, der Haut und des Darmes. In unserer Praxis werden ausschließlich Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Männern ab dem 45. Lebensjahr durchgeführt, da für die Untersuchung bei Frauen (bereits ab dem 20. Lebensjahr möglich) ein spezielles Ultraschallgerät zur Verfügung stehen sollte, welches nur in der Gynäkologie Verwendung findet. Ab dem 35. Lebensjahr können alle Versicherten zweijährlich die Gesundheitsuntersuchung, den sog. "Check-up" durchführen lassen, welche der Früherkennung insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Diabetes dient. In unserer Praxis wird diese Untersuchung für Frauen und Männer angeboten und ggf. durch weitere Untersuchungen ergänzt.