Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) vom 1.1.04 und das 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) im § 135a verpflichtet jede Arztpraxis mit Kassenzulassung, ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) innerhalb von fünf Jahren einzuführen und weiterzuentwickeln. In unserer Praxis wurde seit Juli 1998 ein internes Qualitätsmanagement aufgebaut, das sich seit dem 01.01.04 an der Europäischen Qualitätsnorm DIN EN ISO 9000:2000 bzw. an der Ausführungsbestimmung 9001:2000 orientiert und als Qualitätsmanagementsystem freigegeben ist. Die Strukturen und Abläufe innerhalb der Praxis werden hierbei durchschaubar, standardisiert und schriftlich fixiert. Am Anfang und am Ende der Praxisprozesse steht der "Kunde" der Praxis: Das sind die Patienten, Kassen, ärztlichen Kollegen, Kliniken, Zulieferer usw. Mess- und kontrollierbare Standards bedeuten auch einen gleichbleibenden Qualitäts- und Wissensstand des Personals. Das QMS ist nie abgeschlossen, wird immer wieder verbessert, weiterentwickelt und aktualisiert (sog. kontinuierliche Verbesserungsprozess KVP) und garantiert dadurch einen Standard, der sich an den neuesten Entwicklungen orientiert, verlässlich ist und dokumentiert nachvollziehbar bleibt. Dies schafft für Arzt, Helferin, Patient und andere "Kunden" mehr Sicherheit und Transparenz.Die Praxis ist seit November 2011 nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert und seit November 2014 re-zertifiziert.